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| author | admin <admin@cccms.de> | 2009-11-08 20:21:34 +0000 |
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| committer | admin <admin@cccms.de> | 2020-05-23 13:38:43 +0000 |
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| @@ -1,6 +1,6 @@ | |||
| 1 | title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" | 1 | title: Polizeieinsatz auf der Demo "Freiheit statt Angst" |
| 2 | date: 2009-11-07 07:32:00 | 2 | date: 2009-11-07 07:32:00 |
| 3 | updated: 2009-11-07 13:45:43 | 3 | updated: 2009-11-08 20:21:34 |
| 4 | author: admin | 4 | author: admin |
| 5 | tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video | 5 | tags: update, pressemitteilung, überwachung, kennzeichnungspflicht, polizeigewalt, demonstration, freiheit statt angst, polizeivideo, video |
| 6 | 6 | ||
| @@ -21,381 +21,10 @@ Polizeikameras sind in den Videos daran zu erkennen, daß sie bei den | |||
| 21 | gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen | 21 | gewalttätigen Ausschreitungen der Polizisten systematisch vom Geschehen |
| 22 | weggedreht werden. | 22 | weggedreht werden. |
| 23 | 23 | ||
| 24 | Warum wir dieses Material der Öffentlichkeit zugänglich machen | ||
| 25 | |||
| 26 | Ein Opfer polizeilicher Gewalt wird zum Täter gemacht. Der | ||
| 27 | Polizeipräsident verleumdet ihn, verkündet öffentlich und im | ||
| 28 | Innenausschuß des Berliner Abgeordnetenhauses, das Opfer selbst sei | ||
| 29 | schuld, er habe gestört. Die beteiligten Polizeibeamten organisieren | ||
| 30 | sogleich nach der Tat Falschaussagen und Falschbeschuldigungen, | ||
| 31 | verschweigen die eigene gemeinschaftlich begangenen Straftaten. | ||
| 32 | |||
| 33 | Am Rande einer Demonstration gegen zunehmende Einschränkungen von | ||
| 34 | Grundrechten, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das Recht | ||
| 35 | auf IT-Freiheit und Persönlichkeitsrechte wird der Mann | ||
| 36 | zusammengeschlagen. Ihm werden Ober- und Unterlippe zerrissen und vom | ||
| 37 | Kiefer abgerissen. Bei der gewalttätigen Festnahme verschwinden | ||
| 38 | Aufzeichnungen, die ihm dazu dienen sollten, den an den Gewalttaten | ||
| 39 | beteiligten Polizeibeamten zu identifzieren, der sich zuvor geweigert | ||
| 40 | hatte, seine Dienstnummer anzugeben. | ||
| 41 | |||
| 42 | Die Polizei behauptet hernach, über diesen Angriff kein Videomaterial zu | ||
| 43 | besitzen. Die von der Polizei vorgelegten Bänder belegen, daß die | ||
| 44 | Videobeamten regelrecht die Kameras von der Gewalthandlung weggehalten | ||
| 45 | haben. Sie sind am Ort, aber fokusieren die Kameras weg vom Geschehen. | ||
| 46 | Auf diese Weise bleibt die Straftat selbst polizeilicherseits ungefilmt. | ||
| 47 | Gefilmt wurde aber das Vorgeschehen, das mittäterschaftliche | ||
| 48 | Zusammenwirken mindestens der beiden Polizeibeamten als "Schläger" und | ||
| 49 | "Reißer" wird dadurch belegt. | ||
| 50 | |||
| 51 | Die Polizeivideos belegen weiter: Die Sprache der Beamten und deren | ||
| 52 | Körperhaltung ist martialisch, machistisch, gewaltbetonend, aggressiv. | ||
| 53 | Sie reden vom polizeilichen Gegenüber, von Linksextremisten. Einfache | ||
| 54 | Nachfragen nach Dienstnummern, einfacher Protest gegen die | ||
| 55 | Unverhältnismäßigkeit polizeilichen Vorgehens werten sie als Störungen | ||
| 56 | des Polizeieinsatzes. Die Polizeibeamten wirken aufgehetzt, sie | ||
| 57 | erscheinen äußerlich teilweise als Skinheads, teilweise haben sie extrem | ||
| 58 | kurze Haare und ähneln dem Erscheinungsbild zeitgenössischer | ||
| 59 | Rechtsradikaler. | ||
| 60 | |||
| 61 | Wir haben uns entschlossen, die Bilder so zu zeigen, wie sie sind. Wir | ||
| 62 | sehen keinen Anlaß, die Gesichter der Beteiligten unkenntlich zu machen. | ||
| 63 | Täter und Opfer, Polizeibeamte wie Demonstranten sind öffentlich | ||
| 64 | aufgetreten. | ||
| 65 | |||
| 66 | Seit vierzig Jahren berichten Strafverteidiger und Betroffene immer | ||
| 67 | wieder davon, daß Demonstranten willkürlich von Polizisten | ||
| 68 | zusammengeschlagen und anschließend mit dem falschen Vorwurf | ||
| 69 | strafrechtlich verfolgt wurden, Widerstand gegen die Polizeibeamten | ||
| 70 | geleistet zu haben. Es hat unzählige Verurteilungen solcher Opfer | ||
| 71 | polizeilicher Gewalt gegeben, unzählige Polizeibeamte kamen ungestraft | ||
| 72 | davon. Es handelt sich nicht um ein Augenblicksversagen der Schläger. | ||
| 73 | Das Verhalten der Polizeiführung und des Innensenators im Anschluß | ||
| 74 | belegt, daß die Schläger mit deren Billigung handeln und auf deren | ||
| 75 | Deckung und Rechtfertigung zählen konnten. Es zeigt, daß die Behörde | ||
| 76 | selbst durch das Fertigen und Verfolgen von Strafanzeigen gegen das | ||
| 77 | Tatopfer den Korpsgeist zum Schutze der Schläger organisiert. Die | ||
| 78 | Öffentlichkeit hat daher einen Anspruch darauf, die Bilder offen und | ||
| 79 | unverändert sehen zu dürfen. | ||
| 80 | |||
| 81 | Die Polizisten müssen in Zukunft gekennzeichnet werden, das | ||
| 82 | Entdeckungsrisiko für Beamte, die Gewalthandlungen begehen, muß erhöht | ||
| 83 | werden. Das Risiko für Bürger, die solche Gewalthandlungen sehen und zur | ||
| 84 | Anzeige bringen wollen, muß verringert werden. Allein die Frage nach | ||
| 85 | einer Dienstnummer kann, wie der Fall zeigt, dazu führen, daß der | ||
| 86 | Fragende zusammengeschlagen wird. | ||
| 87 | |||
| 88 | Die Polizisten müssen in einer Weise ausgebildet werden, daß sie | ||
| 89 | gewaltvermeidend in Konflikte am Rande von Demonstrationen | ||
| 90 | gehen. Schließlich muß den Polizisten das "Feindbild Demonstrant" | ||
| 91 | genommen werden. Es handelte sich bei der Demonstration um eine | ||
| 92 | Bürgerrechtsdemonstration. | ||
| 93 | |||
| 94 | Das Gewaltopfer des Angriffs hat dem Berliner Polizeipräsidenten nunmehr | ||
| 95 | erfolgreich folgende Äußerungen untersagt: | ||
| 96 | |||
| 97 | Presseerklärung vom 13.10.2009 (Sonntag, 14 Uhr) | ||
| 98 | |||
| 99 | "*Im Zusammenhang mit der Überprüfung des Lautsprecherwagens kam es | ||
| 100 | seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen | ||
| 101 | Maßnahmen. Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, | ||
| 102 | störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter. Die Beamten erteilten ihm | ||
| 103 | schließlich einen Platzverweis. Nachdem auch dieser wiederholt | ||
| 104 | ausgesprochen worden war und der Mann keine Anstalten machte, dem | ||
| 105 | nachzukommen, nahmen ihn die Polizisten fest. Hierbei griff ein | ||
| 106 | Unbekannter in das Geschehen ein und versuchte, den Festgenommenen zu | ||
| 107 | befreien, was die Beamten mittels einfacher körperlicher Gewalt | ||
| 108 | verhinderten. Der Unbekannte entfernte sich anschließend vom Tatort. Der | ||
| 109 | 37-Jährige erlitt bei seiner Festnahme Verletzungen im Gesicht und kam | ||
| 110 | zur Behandlung in ein Krankenhaus."* | ||
| 111 | |||
| 112 | Erklärung des Polizeipräsidenten im Innenausschuß des Abgeordnetenhauses | ||
| 113 | von Berlin am 21.9.2009: | ||
| 114 | |||
| 115 | "*Bei der Demonstration habe es einen aus circa 7.000 Teilnehmern | ||
| 116 | bestehenden antikapitalistischen Block mit eigenem Lautsprecherwagen | ||
| 117 | gegeben. Aus diesem sei gegen 18 Uhr das Lied "Bullenschweine" | ||
| 118 | abgespielt worden. Es habe ein Sprechchor eingesetzt: "Steine, Steine | ||
| 119 | auf die Bulllenschweine". Aus taktischen Gründen habe die Polizei auf | ||
| 120 | eine Sofortmaßnahme zur Überprüfung des Lautsprecherwagens verzichtet. | ||
| 121 | Man habe entschieden, diesen erst nach Ende der Versammlung zu | ||
| 122 | überprüfen. Das sei dann später geschehen. Als die Beamte den | ||
| 123 | Lautsprecherwagen anhielten, um ihn zu überprüfen, habe ein Zustrom von | ||
| 124 | circa 50 Personen eingesetzt. Diese hätten "versucht die Maßnahme zu | ||
| 125 | stören". Eine vermummte Person sei festgenommen worden. Als diese Person | ||
| 126 | zum Einsatzwagen gebracht werden sollte, hätten andere Personen | ||
| 127 | versucht, den Beamten den Weg zu versperren. In dieser Situation sei | ||
| 128 | auch ein 37-jähriger Mann "durch permanentes Stören" aufgefallen. Er | ||
| 129 | habe sein Fahrrad "blockierend" zwischen die Beamten geschoben. Der Mann | ||
| 130 | habe mehrfach einen Platzverweis erhalten. "Er blieb am Ort und störte | ||
| 131 | weiter die Maßnahmen". Der Mann sei festgenommen worden. "Bei der | ||
| 132 | Festnahme erlitt er Verletzungen im Gesicht". Zu den Einzelheiten der | ||
| 133 | Festnahme und zu den widersprüchlichen Angaben, so Glietsch "werde ich | ||
| 134 | hier nichts sagen". Er wolle erst den Abschluß der Beweisaufnahme durch | ||
| 135 | die Staatsanwaltschaft abwarten. Später, auf Nachfrage von Abgeordneten, | ||
| 136 | sagte Glietsch, daß von der Polizei zum fraglichen Zeitpunkt | ||
| 137 | aufgenommene Videomaterial sei als Beweismittel zum Verfahren genommen | ||
| 138 | worden. Es liefere in dem Fall aber keine zusätzlichen Erkenntnisse.* | ||
| 139 | |||
| 140 | Handelnde Personen: | ||
| 141 | |||
| 142 | - "Gewaltopfer" ist Fahrradfahrer mit blauem Hemd. | ||
| 143 | - "U." ist Person, die mit blutender Nase durch das Bild läuft. | ||
| 144 | - "Reißer" ist Polizeibeamter, der das Gewaltopfer "festnimmt", indem | ||
| 145 | er ihn am Hemd zieht und in Richtung "Schläger" wirft. | ||
| 146 | - "Schläger" ist Polizeibeamter, der Gewaltopfer vor sich her treibt, | ||
| 147 | von Gewaltopfer nach Dienstnummer gefragt wird, von Gewaltopfer | ||
| 148 | abläßt, sich zurückzieht, und den ersten Schlag ins Gesicht des | ||
| 149 | Gewaltopfers setzt und drei weitere Schläge gegen Kopf des U. | ||
| 150 | - "Platzverweiser" ist der Polizeibeamte, der Gewaltopfer vor dem | ||
| 151 | Reißen des "Reißers" von der Straße weist. | ||
| 152 | |||
| 153 | 24 | ||
| 154 | 25 | ||
| 155 | Wir dokumentieren das Kartell der Verschleierungen, Verdunkelungen und | 26 | [Text von Rechtsanwalt Johannes Eisenberg vom |
| 156 | falschen Verdächtigungen, die in der Polizei anschließend, nach | 27 | 28.10.2009](/de/text-von-rechtsanwalt-johannes-eisenberg-zu-den-videoschnitten-der-polizeilichen-gewaltmanahmen-im-rahmen-der-demo-freiheit-statt-angst-vom-12-09-2009) |
| 157 | Bekanntwerden des Hauptvideos am 12. September 2009 gesponnen wurden. | ||
| 158 | |||
| 159 | In einer Strafanzeige der Polizei gegen das Gewaltopfer und die | ||
| 160 | ebenfalls durch die Schläger verletzte Person U. vom 12. September 2009 | ||
| 161 | heißt es: "*\[...\] Hierbei versuchten mindestens zwei männliche | ||
| 162 | Personen aus der linken Szene den Gefangenen zu befreien. Eine | ||
| 163 | Gefangenenbefreiung konnte durch die eingesetzten Polizeibeamten mittels | ||
| 164 | körperlicher Gewalt verhindert werden. Die Polizeikräfte wurden während | ||
| 165 | der Maßnahmen immer wieder von linksextremen Demonstrationsteilnehmern | ||
| 166 | bedrängt und behindert."* | ||
| 167 | |||
| 168 | Es gab, das beweisen bereits die Bilder, in Wahrheit gar keine | ||
| 169 | "Festnahme": Wann hat der "Reißer" dem Gewaltopfer die Festnahme | ||
| 170 | erklärt? Welchen Grund gab es für diese "Festnahme"? Sieht im | ||
| 171 | Deutschland des Jahres 2009 so eine "Festnahme" der Polizei aus? Zerren | ||
| 172 | am T-Shirt? Schmeißen des Festzunehmenden in die Schlagfaust eines | ||
| 173 | "Schlägers"? | ||
| 174 | |||
| 175 | Aussagen zu angeblichen Straftaten des Gewaltopfers | ||
| 176 | |||
| 177 | Das Gewaltopfer ist 1,60 m groß und wiegt 60 kg. Er ist nicht als | ||
| 178 | Straßenkämpfer oder in irgendeiner Kampfsportart ausgebildet. | ||
| 179 | |||
| 180 | Die Anzeige gegen das Gewaltopfer wegen Widerstands gegen die | ||
| 181 | Staatsgewalt erfolgte auf der Grundlage der Angaben der wegen diverser | ||
| 182 | (gefährlicher) Körperverletzungen selbst unter Tatverdacht stehenden | ||
| 183 | Beamten, dem "Reißer" und dem "Schläger". | ||
| 184 | |||
| 185 | Das Video ist am 12.9.2009 (Sonnabend) gegen 22 Uhr im Netz aufgetaucht | ||
| 186 | und hat nahezu sofort für großes Aufsehen wegen der sichtbaren | ||
| 187 | Polizeigewalt gesorgt. | ||
| 188 | |||
| 189 | Der "Schläger" hat seine Zeugenaussage am 12.9.2009 angeblich um 23.06 | ||
| 190 | Uhr abgesetzt. Der "Reißer" hat seine Aussage am 13.9.2009 um 17.37 Uhr | ||
| 191 | zu Papier gebracht, ein weiterer Beamter am 13.9.2009 um 19.01 Uhr. Alle | ||
| 192 | kannten das Hauptvideo und haben dazu passend eine "Vorgeschichte" | ||
| 193 | gesponnen. | ||
| 194 | |||
| 195 | **Sie wußten nicht, daß es weiteres beweiskräftiges Videomaterial gab** | ||
| 196 | |||
| 197 | a\. In keiner der Vor-Situationen behindert das Gewaltopfer mit einem | ||
| 198 | Fahrrad Polizeihandlungen oder handelt Weisungen zuwider oder widersetzt | ||
| 199 | sich Platzverweisen oder begeht gar Widerstandshandlungen. In keiner | ||
| 200 | dieser Situationen schiebt er sein Fahrrad Polizeibeamten vor die Beine | ||
| 201 | oder kehrt er zwei Meter zurück usw. | ||
| 202 | |||
| 203 | b\. Widerstandshandlung vor, während und nach der "Festnahme" des | ||
| 204 | Gewaltopfers: | ||
| 205 | |||
| 206 | Die "Festnahme" des Gewaltopfer ist vollständig dokumentiert. Der | ||
| 207 | Platzverweiser läßt von ihm ab. Es gibt keinen weiteren Beamten, der ihm | ||
| 208 | einen Platzverweis ausspricht. "Reißer" und "Schläger" laufen sogar um | ||
| 209 | ihn herum und räumen zunächst das "Schlagfeld". Nachdem der | ||
| 210 | Platzverweiser von dem Gewaltopfer abläßt, geht das Gewaltopfer seinen | ||
| 211 | Weg Richtung Bürgersteig, er wendet sich nicht um, er läuft stetig | ||
| 212 | Richtung Bürgersteig, weg von der Straße, weg von den Beamten, der | ||
| 213 | "Reißer" folgt ihm, zerrt an ihm. Das Gewaltopfer wird nicht | ||
| 214 | angesprochen von dem "Reißer". Der "Reißer" greift ihn ohne jede | ||
| 215 | Ansprache an, zieht erst am Fahrrad, dann am T-Shirt, dreht ihn, stößt | ||
| 216 | ihn, ohne irgendeine Gelegenheit zu geben, sein Fahrrad zu sichern, nach | ||
| 217 | vorne, direkt in den Schlag des "Schlägers" in das Gesicht des | ||
| 218 | Gewaltopfers. Keine Widerstandshandlung findet statt, sie wäre | ||
| 219 | angesichts der Überwältigung des "Reißers" im Verein mit dem "Schläger" | ||
| 220 | gar nicht möglich. | ||
| 221 | |||
| 222 | Sodann schlägt der "Schläger" das Gewaltopfer massiv ins Gesicht. Das | ||
| 223 | Gewaltopfer ist benommen, er wird weiter massiv vom "Reißer" mißhandelt: | ||
| 224 | Er reißt ihm die Lippe kaputt und schlägt ihn brutal an den Hinterkopf. | ||
| 225 | Kein Dritter zerrt am Gewaltopfer oder versucht ihn zu befreien, niemand | ||
| 226 | läuft ihm entgegen, keine Zivilperson umfaßt oder entwindet ihn gar dem | ||
| 227 | Zugriff der Polizeibeamten. Das Gewaltopfer wehrt sich nicht, er ist gar | ||
| 228 | nicht in der Lage, irgendetwas gegen den ihm körperlich massiv | ||
| 229 | überlegenen "Reißer" zu unternehmen. Er ist wehrlos und mißhandeltes | ||
| 230 | Objekt des Gewaltausbruchs der "Reißer" und "Schläger". | ||
| 231 | |||
| 232 | aa. Vorgeschichte: | ||
| 233 | |||
| 234 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr in einer | ||
| 235 | "Zeugenaussage": *"Dabei fiel mir eine männliche Person mit einem | ||
| 236 | mitgeführten Fahrrad auf. Diese Person setzte immer wieder sein Fahrrad | ||
| 237 | ein, um dieses blockierend den eingesetzten Polizeikräften vor die Beine | ||
| 238 | zu schieben. Des weiteren trat er immer wieder zwei Schritte zurück, um | ||
| 239 | sich dann wieder im "richtigen Moment" den Einsatzkräften in den Weg zu | ||
| 240 | stellen. Die Personen wurden daraufhin mehrmals von verschiedenen | ||
| 241 | Beamten aufgefordert, in den von der Polizei zugewiesenen Bereich zu | ||
| 242 | gehen. Dieser Aufforderung kamen diese Personen zu keinem Zeitpunkt | ||
| 243 | nach. Nunmehr bedrängte er die eingesetzten Kräfte und forderte | ||
| 244 | energisch die Herausgabe der Dienstkarten. Aus einsatztaktischen Gründen | ||
| 245 | war dieses jedoch zu diesem Zeitpunkt nicht möglich. Weiterhin warf der | ||
| 246 | den Kräften Körperverletzungsdelikte und Strafvereiteilung im Amt vor. | ||
| 247 | Die Person bewegte sich nun in Richtung des Lautsprecherwagens."* | ||
| 248 | |||
| 249 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.2009 um 23.06 Uhr: "*...wurde eine | ||
| 250 | weibliche Person ... wiedererkannt... Freiheit entzogen .... führte | ||
| 251 | dazu, daß sich die am Ort befindlichen Personen der linken Szene | ||
| 252 | aggressiv und lautstark den Kollegen in den Weg stellten, die zuvor die | ||
| 253 | Freiheitsentziehung getätigt hatten. Die Polizeikräfte wurden daran | ||
| 254 | gehindert, die Örtlichkeit mit der festgenommenen Person zu verlassen. | ||
| 255 | ... ...erhielt durch .. Z. den Auftrag, gegen diese Störergruppe | ||
| 256 | Platzverweise auszusprechen ...Hierbei fiel immer wieder eine männliche | ||
| 257 | Person mit einem Fahrrad auf, welche sich den Kollegen gewollt in den | ||
| 258 | Weg stellte.. ..Er wurde mehrmals aufgefordert, den Platz in Richtung | ||
| 259 | Streesemannstraße zu verlassen ... "* | ||
| 260 | |||
| 261 | Dies geschah tatsächlich nur einmal, vom Platzverweiser, und zwar mit | ||
| 262 | der Aufforderung, sich auf den "Bürgersteig" zu begeben, dem ist das | ||
| 263 | Gewaltopfer gefolgt. | ||
| 264 | |||
| 265 | Der "Schläger" behauptet weiter: "*Allen Aufforderungen kam er zu keiner | ||
| 266 | Zeit nach. Immer wieder trat er zwei Meter zurück, um sich danach wieder | ||
| 267 | den Kräften in den Weg zu stellen. Hierbei setzte er auch immer wieder | ||
| 268 | sein mitgeführtes Fahrrad ein, um dieses blockierend den Polizeibeamten | ||
| 269 | vor die Beine zu schieben. Um einen Platzverweis durchzusetzen, wurde | ||
| 270 | ihm nach mehrmaliger Androhung die Freiheit entzogen."* | ||
| 271 | |||
| 272 | Ein dritter Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*... schrie mich | ||
| 273 | eine männliche Person, die ein Fahrrad mitführte, lauthals an, ich | ||
| 274 | sollte dafür sorgen, daß 'der Kollege eine Dienstkarte auszuhändigen | ||
| 275 | hat'. Dabei zeigte er auf eine Gruppe uniformierter Kollegen, die sich | ||
| 276 | in Maßnahmen befand. Ich versuchte ihm zu erklären, daß es zur Zeit noch | ||
| 277 | nicht möglich sei, er sich jedoch kurz gedulden möchte. ... schrie mich | ||
| 278 | diese Person ... an, daß ich eine 'Strafvereitelung' begehen würde. Ich | ||
| 279 | entgegnete, daß ... er sich bis zur Beendigung meiner Maßnahmen auf den | ||
| 280 | Gehweg begeben soll. Er kam keiner dieser Aufforderung nach, sondern | ||
| 281 | versuchte darüber hinaus andere umherstehende Personen aufzustacheln. | ||
| 282 | ....Er wiederholte mehrmals, daß die Beamten Körperverletzungen und | ||
| 283 | Strafvereitelungen im Amt begehen würden. Dabei blickte er sich | ||
| 284 | permanent um, um Reaktionen bei den anderen Personen zu ernten. | ||
| 285 | Nacheinander wurden diese Person durch verschiedene Kollegen | ||
| 286 | aufgefordert, die Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung | ||
| 287 | Stresemannstraße zu entfernen.... .. Diese Person kam dieser | ||
| 288 | Aufforderung entweder gar nicht nach oder ging ein paar Schritte in | ||
| 289 | Richtung Gehweg, um sofort wieder in Richtung der eingesetzten Kollegen | ||
| 290 | zu gelangen... ...Dabei schob er weiterhin sein Fahrrad in die | ||
| 291 | Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht weiter gehen konnten."Der | ||
| 292 | .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die Person, zum Zwecke der | ||
| 293 | Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen der weiterführenden | ||
| 294 | Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und wegen der zu unrecht | ||
| 295 | erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im Amt bzw. | ||
| 296 | Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten."* | ||
| 297 | |||
| 298 | bb. Behauptungen zu Widerstandshandlungen während der Festnahme | ||
| 299 | |||
| 300 | Der "Reißer" behauptet dazu am 13.9.2009, 17.37 Uhr: "*Um zu verhindern, | ||
| 301 | daß die Person zum wiederholten Mal die polizeilichen Maßnahmen stört | ||
| 302 | und um die Identität der Person zum Zwecke der Strafverfolgung zu | ||
| 303 | sichern, entschloß ich mich, die Person festzuhalten und zu den Beamten, | ||
| 304 | welche sich hinter mir befanden, zu ziehen. Dabei riß sich die Person | ||
| 305 | von mir los, und es kam zum Widerstand. ....Sofort wurde die | ||
| 306 | Personengruppe auf das Geschehen aufmerksam und versuchte den | ||
| 307 | Beschuldigten ... zu befreien.... Ich versuchte, die Person nun mittels | ||
| 308 | Nasen-Druck-Hebel zu ergreifen.... Doch auch hierbei schaffte sie es, | ||
| 309 | sich durch Drehen und Winden aus meinem Haltegriff zu entziehen und sich | ||
| 310 | erneut komplett zu drehen. ...Dann stand er mir gegenüber und versuchte | ||
| 311 | mich mit aller Kraft wegzuschubsen. Ich ergriff die Handgelenke, um das | ||
| 312 | zu verhindern ... Um den hartnäckigen Widerstand brechen zu können und | ||
| 313 | um ihn anschließend fixieren zu können, entschloß ich mich, einmal mit | ||
| 314 | meiner rechten Faust gegen den Kopf des Beschuldigten zu schlagen. | ||
| 315 | Bereits beim ersten Schlag konnte sofort der gewünschte Erfolg erzielt | ||
| 316 | werden."* | ||
| 317 | |||
| 318 | Der "Schläger" behauptet dazu am 12.9.09 um 23.06 Uhr: "*Um einen | ||
| 319 | Platzverweis durchzusetzen, wurde ihm nach mehrmaliger Androhung die | ||
| 320 | Freiheit entzogen. Hierbei leistete er Widerstand. Sofort versuchten die | ||
| 321 | anwesenden Personen der linken Szene diese Freiheitsentziehung zu | ||
| 322 | verhindern. Mindestens zwei männliche Personen ergriffen die | ||
| 323 | festgenommene Person und zogen extrem stark an ihr, während andere | ||
| 324 | Sympathisanten handgreiflich gegen die eingesetzten Beamten wurden. Ich | ||
| 325 | setzte Zwangsmittel in Form von körperlicher Gewalt (Faustschläge) ein, | ||
| 326 | um eine Gefangenenbefreiung zu verhindern. Hierauf lösten die Personen | ||
| 327 | ihre Griffe und entfernten sich."* | ||
| 328 | |||
| 329 | Der dritte Polizist erklärt am 13.9.2009, 19.01 Uhr: "*Nacheinander | ||
| 330 | wurden diese Person durch verschiedene Kollegen aufgefordert, die | ||
| 331 | Fahrbahn zu verlassen und sich in Richtung Stresemannstraße zu | ||
| 332 | entfernen. Diese Person kam dieser Aufforderung entweder gar nicht nach | ||
| 333 | oder ging ein paar Schritte in Richtung Gehweg, um sofort wieder in | ||
| 334 | Richtung der eingesetzten Kollegen zu gelangen. Dabei schob er weiterhin | ||
| 335 | sein Fahrrad in die Laufrichtung der Beamten, die daraufhin nicht | ||
| 336 | weitergehen konnten. Der .. (Reißer) entschloß sich daraufhin die | ||
| 337 | Person, zum Zwecke der Identitätsfeststellung (zur Gefahrenabwehr, wegen | ||
| 338 | der weiterführenden Maßnahmen zum Durchsetzen des Platzverweises und | ||
| 339 | wegen der zu unrecht erhobenen Anschuldigung einer Strafvereitelung im | ||
| 340 | Amt bzw. Körperverletzung im Amt) die Person aufzuhalten. ... Etwa in | ||
| 341 | Höhe des Laukw erreichte der Kollege (Reißer) auch die Person und | ||
| 342 | ergriff ihn, da er bereits bei der Annäherung versuchte sich | ||
| 343 | wegzudrehen. Sogleich begannen die umstehenden Personen aufzuschreien | ||
| 344 | und näherten sich teils in aggressiver und bedrohlicher Haltung. Während | ||
| 345 | (Reißer) versuchte, den nunmehr Beschuldigten ... mittels | ||
| 346 | Festhaltetechnik zu kontrollieren, versuchten die anderen Kollegen des | ||
| 347 | Zuges diese Maßnahme abzusichern ... Mehrere Personen versuchten durch | ||
| 348 | körperliche Gewalt diese Freiheitsentziehung zu vereiteln, indem sie die | ||
| 349 | Einsatzkräfte behinderten oder an dem Beschuldigten zogen ... Da sich | ||
| 350 | der Beschuldigte stark gegen die freiheitsentziehenden Maßnahmen zur | ||
| 351 | Wehr setzte, mußten weitere Kollegen zur Unterstützung eingreifen...."* | ||
| 352 | |||
| 353 | Und was macht die Polizeibehörde in ihrer Strafanzeige vom 13.9.2009, | ||
| 354 | Uhrzeit unbekannt, aus alledem in freier Verdachtsschöpfung und ohne daß | ||
| 355 | das in Einklang mit den Schilderungen des ihm zu diesem Zeitpunkt | ||
| 356 | bekannten Hauptvideos zu bringen wäre oder auch nur mit den | ||
| 357 | Schilderungen der Auskunftspersonen? | ||
| 358 | |||
| 359 | Sie nimmt auf: "*In Höhe des Fontaneplatz wurde dann nach angelegter | ||
| 360 | Vermummung einer Person die Freiheit entzogen. ... zahlreiche Personen | ||
| 361 | um den Gruppenwagen drängten ..., wurden durch die eingesetzten Personen | ||
| 362 | Platzverweise ausgesprochen, um die Straße, auf der sich die Personen | ||
| 363 | befanden, wieder frei zu bekommen, denn der Fahrzeugverkehr lief hier | ||
| 364 | weiterhin. Der Beschuldigte, welcher mit seinem Fahrrad unterwegs war, | ||
| 365 | wurde ebenfalls ein Platzverweis erteilt ... Der Besch. trat nach dem | ||
| 366 | Aussprechen des Platzverweises auch kurz zurück, bahnte sich dann aber | ||
| 367 | seinen Weg erneut auf der Straße zu den Polizeikräften. Diese wurden | ||
| 368 | durch ihn behindert und konnten der eigentlichen Tätigkeit, dem | ||
| 369 | Aussprechen von Platzverweisen, nicht nachkommen. Dies wiederholte der | ||
| 370 | Beschuldigte noch einige Male, wobei er als Grund angab eine Dienstkarte | ||
| 371 | bekommen zu wollen, um eine Anzeige gegen die eingesetzten | ||
| 372 | Polizeibeamten fertigen zu lassen. Dabei schrie er mehrmals laut, daß | ||
| 373 | alle Beamten eine Strafvereitelung begehen würden. Ihm wurde durch diese | ||
| 374 | jedoch erklärt, dass es zu diesem Zeitpunkt nicht möglich war eine | ||
| 375 | Dienstkarte auszuhändigen, doch der Besch. wiederholte seine unwahren | ||
| 376 | Äußerungen lautstark und stelle sich erneut den Polizeibeamten in den | ||
| 377 | Weg. Dabei begann der Beschuldigte lautstark seinen Unmut über die | ||
| 378 | Polizei zu äußern und stellte sich erneut den Polizeibeamten in den Weg. | ||
| 379 | Hier wurde er durch den Einsatz einfacher körperlicher Gewalt in Form | ||
| 380 | von Wegschieben und Wegdrängen der Person in Richtung der Grünanlage | ||
| 381 | abgewiesen, damit er sich in Richtung Stresemannstraße entfernt. Diesem | ||
| 382 | widersetzte er sich jedoch, indem er sich abermals in den Weg stellte. | ||
| 383 | Als der (Reißer) auf den Besch. zuging, lief dieser in Richtung der | ||
| 384 | Lautsprecherwagenüberprüfung. (Reißer) entschloß sich nun, aufgrund der | ||
| 385 | wiederholten Störungshandlungen und ungerechtfertigten Anschuldigungen | ||
| 386 | den Besch. zu ergreifen, wobei der sich aus dem Haltegriff lösen konnte. | ||
| 387 | Beim erneuten Ergreifen durch (Reißer) stieß dieser mit seinem Arm auf | ||
| 388 | den Haltegriff um sich erneut der Freiheitsentziehung zu entziehen. Der | ||
| 389 | nun unterstützende Polizeibeamter X ergriff nun den Besch. Der | ||
| 390 | Beschuldigte kam mit diesem zu Fall..."* | ||
| 391 | |||
| 392 | Kein Wort von den Schlägen des "Reißers" und des "Schlägers", kein Wort | ||
| 393 | davon, daß der "Reißer" dem Gewaltopfer die Lippen zerrissen hat, findet | ||
| 394 | sich in dieser "Strafanzeige". | ||
| 395 | |||
| 396 | 28.10.2009 | ||
| 397 | |||
| 398 | Rechtsanwalt Eisenberg | ||
| 399 | 28 | ||
| 400 | [Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera | 29 | [Videozusammenschnitt 12.09.2009 mit Polizeikamera |
| 401 | 1](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) | 30 | 1](http://ftp.ccc.de/events/freiheit_statt_angst_demo_Sep2009/20090912-Cut1-h264.mov) |
