diff options
| author | vollkorn <vollkorn@cryptobitch.de> | 2018-09-23 10:18:26 +0000 |
|---|---|---|
| committer | vollkorn <vollkorn@cryptobitch.de> | 2020-05-23 13:40:15 +0000 |
| commit | f486eed02a4c47f898534e2f09e2efeb9e91b4f9 (patch) | |
| tree | 64d6adaba8c44e9626b2745f0b594c933430c439 /pages | |
| parent | cd16e473acbd14febd5d31fb93520390c902fa17 (diff) | |
committing page revision 15
Diffstat (limited to 'pages')
| -rw-r--r-- | pages/satzung.md | 79 |
1 files changed, 42 insertions, 37 deletions
diff --git a/pages/satzung.md b/pages/satzung.md index 8f806011..0342e142 100644 --- a/pages/satzung.md +++ b/pages/satzung.md | |||
| @@ -1,10 +1,10 @@ | |||
| 1 | title: Satzung des CCC e. V. | 1 | title: Satzung des Chaos Computer Club e. V. |
| 2 | date: 2009-03-02 22:09:00 | 2 | date: 2009-03-02 22:09:00 |
| 3 | updated: 2016-04-25 18:52:44 | 3 | updated: 2018-09-23 10:18:26 |
| 4 | author: admin | 4 | author: admin |
| 5 | tags: club, satzung, verein | 5 | tags: club, satzung, verein |
| 6 | 6 | ||
| 7 | Satzung des CCC e. V. nach Änderung durch die Mitgliederversammlung am 17. April 2016 (vorbehaltlich der Eintragung ins Vereinsregister) | 7 | vom 16.02.1986. Zuletzt geändert durch Beschluss vom 23.06.2018. |
| 8 | 8 | ||
| 9 | <!-- TEASER_END --> | 9 | <!-- TEASER_END --> |
| 10 | 10 | ||
| @@ -43,8 +43,8 @@ fördert. | |||
| 43 | 43 | ||
| 44 | ## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr | 44 | ## §1 Name, Sitz, Geschäftsjahr |
| 45 | 45 | ||
| 46 | 1\. Der Verein führt den Namen "Chaos Computer Club". Der Verein wird in | 46 | 1\. Der Verein führt den Namen „Chaos Computer Club“. Der Verein wird in |
| 47 | das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz "e. V." ergänzt. | 47 | das Vereinsregister eingetragen und dann um den Zusatz „e. V.“ ergänzt. |
| 48 | Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. | 48 | Der Verein hat seinen Sitz in Hamburg. |
| 49 | 49 | ||
| 50 | 2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. | 50 | 2\. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. |
| @@ -59,7 +59,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: | |||
| 59 | - 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. | 59 | - 1\. Regelmäßige Öffentliche Treffen und Informationsveranstaltungen. |
| 60 | - 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, | 60 | - 2\. Veranstaltungen und/oder Förderung internationaler Kongresse, |
| 61 | Treffen sowie Konferenzen. | 61 | Treffen sowie Konferenzen. |
| 62 | - 3\. Herausgabe der Zeitschrift "Die Datenschleuder". | 62 | - 3\. Herausgabe der Zeitschrift „Die Datenschleuder“. |
| 63 | - 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. | 63 | - 4\. Öffentlichkeitsarbeit und Telepublishing in allen Medien. |
| 64 | - 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. | 64 | - 5\. Arbeits- und Erfahrungsaustauschkreise. |
| 65 | - 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung | 65 | - 6\. Informationsaustausch mit den in der Datenschutzgesetzgebung |
| @@ -73,7 +73,7 @@ Vereinszweck soll unter anderem durch folgende Mittel erreicht werden: | |||
| 73 | richten. | 73 | richten. |
| 74 | 74 | ||
| 75 | 2\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige | 75 | 2\. Der Club verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige |
| 76 | Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der | 76 | Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der |
| 77 | Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient | 77 | Abgabenordnung 1977 (§51ff AO) in der jeweils gültigen Fassung; er dient |
| 78 | ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der | 78 | ausschließlich und unmittelbar der Volksbildung zum Nutzen der |
| 79 | Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig | 79 | Allgemeinheit. Er darf keine Gewinne erzielen, er ist selbstlos tätig |
| @@ -98,7 +98,7 @@ Zahlung der Aufnahmegebühr. | |||
| 98 | natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von | 98 | natürlichen Personen oder durch Auflösung und Erlöschung von |
| 99 | juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen | 99 | juristischen Personen, Handelsgesellschaften, nicht rechtsfähigen |
| 100 | Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder | 100 | Vereinen sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts oder |
| 101 | durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Geschäftsjahr | 101 | durch Ausschluss; die Beitragspflicht für das laufende Beitragsjahr |
| 102 | bleibt hiervon unberührt. | 102 | bleibt hiervon unberührt. |
| 103 | 103 | ||
| 104 | 4\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem | 104 | 4\. Der Austritt wird durch Willenserklärung in Textform gegenüber dem |
| @@ -130,12 +130,17 @@ festgesetzten Beiträge zu zahlen. | |||
| 130 | werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen | 130 | werden, wenn es das Ansehen des Clubs schädigt, seinen |
| 131 | Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger | 131 | Beitragsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn ein sonstiger |
| 132 | wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden | 132 | wichtiger Grund vorliegt. Der Vorstand muss dem auszuschließenden |
| 133 | Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen mitteilen | 133 | Mitglied den Beschluss in Textform unter Angabe von Gründen, an die |
| 134 | und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. | 134 | letzte bekannte Anschrift oder an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse, |
| 135 | 135 | mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren. | |
| 136 | 2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes ist die Anrufung der | 136 | |
| 137 | Mitgliederversammlung zulässig. Bis zum Beschluss der | 137 | 2\. Gegen den Beschluss des Vorstandes kann das auszuschließende |
| 138 | Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. | 138 | Mitglied die Mitgliederversammlung anrufen. Bis zum Beschluss der |
| 139 | Mitgliederversammlung ruht die Mitgliedschaft. Die Anrufung muss | ||
| 140 | innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang des | ||
| 141 | Ausschließungsbeschlusses schriftlich beim Vorstand eingelegt werden. | ||
| 142 | Erfolgt keine Anrufung oder verstreicht die Anrufungsfrist, gilt die | ||
| 143 | Mitgliedschaft ab dem Zeitpunkt des Auschlusses als beendet. | ||
| 139 | 144 | ||
| 140 | ## §6 Beitrag | 145 | ## §6 Beitrag |
| 141 | 146 | ||
| @@ -175,12 +180,12 @@ Beschlussfassung unterliegen: | |||
| 175 | 2\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. | 180 | 2\. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. |
| 176 | Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des | 181 | Außerordentliche Mitgliederversammlungen werden auf Beschluss des |
| 177 | Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, | 182 | Vorstandes abgehalten, wenn die Interessen des Clubs dies erfordern, |
| 178 | oder wenn mindestens zehn Mitglieder dies unter Angabe des Zwecks | 183 | oder wenn mindestens zehn stimmberechtigte Mitglieder dies unter Angabe |
| 179 | schriftlich beantragen. Die Einberufung der Mitgliederversammlung | 184 | des Zwecks schriftlich beantragen. Die Einberufung der |
| 180 | erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens | 185 | Mitgliederversammlung erfolgt in Textform durch den Vorstand mit einer |
| 181 | zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die Aufgabe der Einladung zur | 186 | Frist von mindestens zwei Wochen. Zur Wahrung der Frist reicht die |
| 182 | Post an die letzte bekannte Anschrift oder die Versendung an die zuletzt | 187 | Aufgabe der Einladung zur Post an die letzte bekannte Anschrift oder die |
| 183 | bekannte E-Mail-Adresse. | 188 | Versendung an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse. |
| 184 | 189 | ||
| 185 | Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen | 190 | Hierbei sind die Tagesordnung bekannt zugeben und ihr die nötigen |
| 186 | Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind | 191 | Informationen zugänglich zu machen. Anträge zur Tagesordnung sind |
| @@ -189,29 +194,29 @@ Geschäftsstelle in Textform einzureichen. Über die Behandlung von | |||
| 189 | Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. | 194 | Initiativanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung. |
| 190 | 195 | ||
| 191 | 3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf | 196 | 3\. Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens fünf |
| 192 | Prozent aller Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse sind jedoch gültig, | 197 | Prozent aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse |
| 193 | wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung nicht angezweifelt | 198 | sind jedoch gültig, wenn die Beschlussfähigkeit vor der Beschlussfassung |
| 194 | worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund mangelnder | 199 | nicht angezweifelt worden ist. Ist die Mitgliederversammlung aufgrund |
| 195 | Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende ordentlich | 200 | mangelnder Teilnehmerzahl nicht beschlussfähig, ist die darauf folgende |
| 196 | einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der Teilnehmerzahl | 201 | ordentlich einberufene Mitgliederversammlung ungeachtet der |
| 197 | beschlussfähig. | 202 | Teilnehmerzahl beschlussfähig. |
| 198 | 203 | ||
| 199 | 4\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs | 204 | 4\. Beschlüsse über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Clubs |
| 200 | bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der | 205 | bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Dreiviertelmehrheit der |
| 201 | anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt | 206 | anwesenden stimmberechtigten Mitglieder. In allen anderen Fällen genügt |
| 202 | die einfache Mehrheit. | 207 | die einfache Mehrheit. |
| 203 | 208 | ||
| 204 | 5\. Jedes Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im Rückstand ist, | 209 | 5\. Jedes stimmberechtigte Mitglied, welches mit den Beiträgen nicht im |
| 205 | hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. | 210 | Rückstand ist, hat eine Stimme. Stimmen können nicht übertragen werden. |
| 206 | 211 | ||
| 207 | 6\. Auf Antrag eines Mitglieds ist geheim abzustimmen. Über die | 212 | 6\. Auf Antrag eines stimmberechtigten Mitglieds ist geheim abzustimmen. |
| 208 | Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das | 213 | Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll |
| 209 | vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterzeichnen ist. Das | 214 | anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu |
| 210 | Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu machen und auf der | 215 | unterzeichnen ist. Das Protokoll ist allen Mitgliedern zugänglich zu |
| 211 | nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. | 216 | machen und auf der nächsten Mitgliederversammlung genehmigen zu lassen. |
| 212 | 217 | ||
| 213 | 7\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. | 218 | 7\. Die Mitgliederversammlung wählt den Vorstand und die Finanzprüfer. |
| 214 | Die Wahlen finden geheim in Form der "Wahl durch Zustimmung" statt. | 219 | Die Wahlen finden geheim in Form der „Wahl durch Zustimmung” statt. |
| 215 | Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. | 220 | Jeder Wähler kann beliebig vielen Kandidaten jeweils eine Stimme geben. |
| 216 | Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige | 221 | Jeder zu besetzende Posten wird einzeln gewählt, wobei gleichrangige |
| 217 | Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei | 222 | Posten (die zwei stellvertretenden Vorsitzenden und die zwei |
| @@ -264,8 +269,8 @@ haben Anspruch auf Erstattung notwendiger Auslagen im Rahmen einer von | |||
| 264 | der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die | 269 | der Mitgliederversammlung zu beschließenden Richtlinie über die |
| 265 | Erstattung von Reisekosten und Auslagen. | 270 | Erstattung von Reisekosten und Auslagen. |
| 266 | 271 | ||
| 267 | 8\. Der Vorstand kann "Fachliche Beiräte" oder "Wissenschaftliche | 272 | 8\. Der Vorstand kann „Fachliche Beiräte“ oder „Wissenschaftliche |
| 268 | Beiräte" einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig | 273 | Beiräte“ einrichten, die für den Club beratend und unterstützend tätig |
| 269 | werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. | 274 | werden; in die Beiräte können auch Nicht-Mitglieder berufen werden. |
| 270 | 275 | ||
| 271 | Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der | 276 | Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung, die von der |
| @@ -320,7 +325,7 @@ Wirkung. | |||
| 320 | ## §12 Erfa-Beirat | 325 | ## §12 Erfa-Beirat |
| 321 | 326 | ||
| 322 | 1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die | 327 | 1\. Der Erfa-Beirat besteht aus den Erfa-Kreis-Vertretern, die |
| 323 | Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. | 328 | stimmberechtigte Clubmitglieder sind, und dem Erfa-Repräsentanten. |
| 324 | 329 | ||
| 325 | 2\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das | 330 | 2\. Der Erfa-Beirat bestimmt den oder die Kandidaten zur Wahl für das |
| 326 | Amt des Erfa-Repräsentanten. | 331 | Amt des Erfa-Repräsentanten. |
