Logo
/ fnord/ /fnord/upload/
Main Stats Band Arts Fnord Mail
navi map

Besitz
Besitz ist die tatsaechliche Herrschaft einer ->Person ueber eine ->Sache


Person
Person im rechtlichen Sinne ist eine natuerliche Person (Mensch) oder eine juristische Person des oeffentlichen (z.B. Bund, Land, Gemeinde) oder privaten Rechts (z.B. Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschraenkter Haftung). Wesentliches Merkmal einer Person ist ihre ->Rechtsfaehigkeit.

Sache
Sache im Privatrecht sind alle koerperlichen Gegenstaende (§ 90 BGB). Koerperlich ist ein ->Gegenstand dann, wenn er sich raeumlich abgrenzen laesst, sei es durch seine koerperliche Begrenzung, durch Fassung in einem Behaelter oder durch sonstige Mittel.

Gegenstand
Gegenstand im rechtlichen Sinne ist ein Gut, ueber das die natuerlichen und juristischen ->Personen ihre Herrschaftsmacht ausueben koennen. Die Gegenstaende des ->Rechts sind ->Sachen, Rechte oder sonste Vermoegensbestandteile (z.B. der Kundenstamm eines Unternehmens).

Recht
Recht ist die Gesamtheit der geltenden Rechtsvorschriften eines Staates (= Recht im objektiven Sinne). Das subjektive Recht ist demgegenueber einer ->Person verliehene Macht, ihre individuellen Befugnisse gegen andere ->Personen oder gegen ->Sachen geltend zu machen.

Rechtsfaehigkeit
Rechtsfaehigkeit bezeichnet die Faehigkeit, Traeger von ->Rechten und Pflichten zu sein (z.B. Eigentuemer oder Schuldner). Die Rechtsfaehigkeit eines Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt (§ 1 BGB) und endet mit dem Tod.

Pico powered
FreeBSD powered
Apache powered